Zwischen Wohnungsübergabe, Ummeldung und neuen Verträgen wird die Postweiterleitung leicht übersehen. Ein rechtzeitig eingerichteter Nachsendeauftrag hilft, weiterhin viele Briefe zu erhalten, die noch an die alte Anschrift geschickt werden. Die folgende Checkliste zeigt, worauf Verbraucher vor und nach dem Umzug achten sollten.
Vor dem Auftrag: Daten und Zeitraum vorbereiten
Bevor Sie den Nachsendeauftrag online oder in einer Filiale einrichten, sollten folgende Angaben feststehen:
- vollständige alte und neue Adresse,
- gewünschter Beginn der Nachsendung,
- passende Vertragslaufzeit,
- Namen aller einbezogenen Personen,
- mögliche abweichende Familien- oder frühere Nachnamen.
Beim Deutsche Post Nachsendeservice können zusätzliche Personen nicht nachträglich in einen bestehenden Auftrag aufgenommen werden. Fehlt beispielsweise der Nachname eines Partners, kann dafür ein weiterer Auftrag nötig werden.
Auch der Vorlauf ist wichtig: Die Deutsche Post empfiehlt eine Bestellung zwei bis drei Wochen, spätestens aber fünf Werktage vor dem gewünschten Start. Kurzfristig gestellte Aufträge können eine zeitliche Lücke verursachen.
Die einzelnen Schritte werden erklärt unter Nachsendeauftrag.help
Bei der Bestellung: Anbieter und Bedingungen prüfen
Verbraucher können die Post direkt über ein Postunternehmen oder mithilfe eines unabhängigen Dienstleisters nachsenden lassen. Vor dem Abschluss gehören daher diese Punkte auf die Checkliste:
- Identität des Vertragspartners im Impressum kontrollieren,
- Gesamtpreis und enthaltene Leistungen vergleichen,
- Laufzeit und Verlängerungsregeln lesen,
- Kündigungs- und mögliche Widerrufsbedingungen prüfen,
- Auftragsbestätigung sicher speichern.
nachsendeauftrag.help ist ein unabhängiger Anbieter und weder eine offizielle Website noch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post. Kunden erfassen dort ihre alte und neue Adresse gewöhnlich in wenigen Minuten. Anschließend veranlasst der Dienstleister die Einrichtung der gewünschten Postweiterleitung bei der Deutschen Post. Laut Anbieter kann die Aktivierung bis zu fünf Werktage dauern. Bei Verträgen ab zwölf Monaten übernimmt er die Erneuerung nach den jeweils geltenden Vertragsbedingungen.
Nach dem Auftrag: Sendungsumfang berücksichtigen
Ein Nachsendeauftrag bei Umzug erfasst nicht jede Sendung. Beim Angebot der Deutschen Post werden grundsätzlich viele Briefe, Postkarten und Einschreiben weitergeleitet. Nicht zum regulären Leistungsumfang gehören unter anderem DHL-Pakete und Päckchen, Express-Sendungen sowie bestimmte Presseerzeugnisse.
Sendungen mit einer Vorausverfügung wie „Nicht nachsenden“ bleiben ebenfalls von der Weiterleitung ausgeschlossen. Bei einer Nachsendung ins Ausland gelten weitere Einschränkungen und möglicherweise zusätzliche Entgelte.
Für erwartete Pakete sollte deshalb eine gesonderte Umleitung geprüft werden. Bei besonders wichtigen Dokumenten ist es sicherer, dem Absender die neue Anschrift unmittelbar mitzuteilen.
Nach dem Umzug: Adressen systematisch aktualisieren
Die Post nachsenden zu lassen schafft eine Übergangsfrist, ersetzt aber keine offizielle Ummeldung. Ebenso werden nicht automatisch alle Absender über die Adressänderung informiert.
Aktualisieren Sie Ihre Anschrift daher zusätzlich bei:
- Meldebehörde und gegebenenfalls Finanzamt,
- Banken, Versicherungen und Krankenkasse,
- Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen,
- Energie-, Internet- und Mobilfunkanbietern,
- Versandhändlern, Vereinen und Abonnements.
Kontrollieren Sie in den ersten Wochen jeden weitergeleiteten Brief. So erkennen Sie schnell, welche Organisation noch die alte Adresse gespeichert hat.
